Standesamt Friedrichroda

Anschrift

Standesamt Friedrichroda
Gartenstraße 9
99894 Friedrichroda


Mail:
standesamt@friedrichroda.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedrichroda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@friedrichroda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedrichroda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Friedrichroda

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Friedrichroda ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Friedrichroda geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Friedrichroda die Urkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Friedrichroda eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür werden in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Friedrichroda

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine amtliche, meistens gesetzlich erlaubte, gesicherte Form einer Verbindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Friedrichroda anmelden und die dazu wichtigen Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie selber im Friedrichroda vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Friedrichroda sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Friedrichroda klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Friedrichroda zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Friedrichroda

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Gotha

Höhe
430 m ü. NHN

Fläche
36,88 km2

Einwohner
7115 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
193 Einwohner je km2

Postleitzahl
99894

Vorwahl
03623

KFZ Kennzeichen
GTH

Gemeindeschlüssel
16 0 67 019

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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