Standesamt Posterstein
Anschrift
Standesamt Posterstein
Burgberg 5
04626 Posterstein
Mail: standesamt@posterstein.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Posterstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@posterstein.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Posterstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Posterstein
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Postersteingeborene Personen beim Standesamt Posterstein zu beantragen.
Im Folgenden sind zahlreiche allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Posterstein die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Posterstein eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Posterstein
Definition
Eine Heirat definiert eine behördliche, vorwiegend rechtens statthafte, verankerte Kennzeichung einer Bindung von zwei Personen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Posterstein einleiten und die hierbei relevanten Unterlagen zu holen. Unbedingt sollten Sie selber im Posterstein vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Posterstein sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten gewünscht sein! Das Stadtbüro in Posterstein klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Posterstein zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Posterstein
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Posterstein auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Posterstein.
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