Standesamt Frauenprießnitz

Anschrift

Standesamt Frauenprießnitz
Rathausstr. 1
07774 Dornburg-Camburg


Mail:
standesamt@dornburg-camburg.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frauenprießnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@dornburg-camburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frauenprießnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Frauenprießnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Frauenprießnitzgeboren wurden, beim Standesamt Frauenprießnitz beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Frauenprießnitz die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Typen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu vielfältige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Frauenprießnitz eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Frauenprießnitz

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine dokumentierte, überwiegend legitim legale, festgemachte Basis einer Beziehung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Frauenprießnitz anmelden und die dafür unerlässlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Frauenprießnitz vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Frauenprießnitz antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Amt in Frauenprießnitz informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Frauenprießnitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Frauenprießnitz

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Saale-Holzland-Kreis

Höhe
130 m ü. NHN

Fläche
30,77 km2

Einwohner
5252 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
171 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
36421

KFZ Kennzeichen
SHK, EIS, SRO

Gemeindeschlüssel
16 0 74 011

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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