Standesamt Vollmershain
Anschrift
Standesamt Vollmershain
Burgberg 5
04626 Posterstein
Mail: standesamt@vollmershain.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vollmershain vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@vollmershain.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vollmershain.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Vollmershain
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Vollmershain erklären und die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Generell müssen Sie persönlich im Vollmershain antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Vollmershain sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Tag für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Standesamt in Vollmershain informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Vollmershain
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Thüringen
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Vollmershain
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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