Standesamt Vollmershain

Anschrift

Standesamt Vollmershain
Burgberg 5
04626 Posterstein


Mail:
standesamt@vollmershain.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vollmershain vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vollmershain.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vollmershain.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Vollmershain

Definition

Eine Ehe definiert eine dokumentierte, gewöhnlich zulässig zulässige, verankerte Grundlage eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Vollmershain erklären und die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Generell müssen Sie persönlich im Vollmershain antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Vollmershain sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden bei der Behörde in Vollmershain. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Vollmershain angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Tag für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Belege vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Standesamt in Vollmershain informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Vollmershain zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Vollmershain

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Vollmershain

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Posterstein.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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