Standesamt Vacha

Anschrift

Standesamt Vacha
Bahnhofstr. 21
36404 Vacha


Mail:
christine.auth@vacha.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vacha vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 69 62) 2 61 33
E-Mail: christine.auth@vacha.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vacha.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Vacha

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Vachageboren wurden, beim Standesamt Vacha beantragt werden.

Anbei verschiedene Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Vacha die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Sollte das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Vacha eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür werden normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Vacha

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, vorwiegend legitim geregelte, gestärkte Basis einer Vereinigung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Vacha anzeigen und die hierbei unerlässlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Standesamt Vacha antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Vacha informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Vacha zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.