Standesamt Leutersdorf (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Leutersdorf (Thüringen)
Zella-Meininger-Straße 6
98547 Schwarza


Mail:
standesamt@leutersdorf.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leutersdorf (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@leutersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leutersdorf (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leutersdorf (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Leutersdorf (Thüringen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Leutersdorf (Thüringen) geboren sind.

Hier einige einige wenige allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Leutersdorf (Thüringen) die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Arten der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Leutersdorf (Thüringen) einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leutersdorf (Thüringen)

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine dokumentierte, meistens zulässig erlaubte, verankerte Begründung einer Vereinigung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt Leutersdorf (Thüringen) anmelden und die dafür unerlässlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Amt in Leutersdorf (Thüringen) vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Leutersdorf (Thüringen) sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Leutersdorf (Thüringen) berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Leutersdorf (Thüringen) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.