Standesamt Bobeck

Anschrift

Standesamt Bobeck
Markt 3
07639 Bad Klosterlausnitz


Mail:
standesamt@bobeck.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bobeck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bobeck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bobeck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bobeck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bobeckgeboren wurden, beim Standesamt Bobeck beantragt werden.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Bobeck die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Kategorien von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt für verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Bobeck einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bobeck

Definition

Eine Heirat benennt eine anerkannte, gewöhnlich rechtens erlaubte, verankerte Form eines Beisammenseins mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Bobeck erklären und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Standesamt Bobeck vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Bobeck sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Bobeck stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bobeck schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.