Standesamt Göllnitz

Anschrift

Standesamt Göllnitz
Altenburger Straße 48 b
04617 Rositz


Mail:
standesamt@goellnitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Göllnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@goellnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Göllnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Göllnitz

Definition

Eine Heirat bestimmt eine behördliche, überwiegend juristisch statthafte, verankerte Form einer Bindung zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Amt in Göllnitz erklären und die hierbei relevanten Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie direkt im Göllnitz vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Ehenschließung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Göllnitz angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Besonderheiten binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Urkunden einzureichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt erforderlich sein! Ihr Standesamt in Göllnitz klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Göllnitz

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Göllnitz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Rositz.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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