Standesamt Apolda

Anschrift

Standesamt Apolda
Markt 1
99510 Apolda


Mail:
standesamt@apolda.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Apolda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@apolda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Apolda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Apolda

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, zumeist rechtens erlaubte, festgemachte Basis einer Verbindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Apolda aufnehmen und die dazu unerlässlichen Papiere holen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Apolda vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim Heiratsamt Apolda. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Apolda gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Abweichungen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Papiere abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege notwendig sein! Das Standesamt in Apolda ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Apolda zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Apolda

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Weimarer Land

    Höhe
    205 m ü. NHN

    Fläche
    46,26 km2

    Einwohner
    22.232 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    481 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    99510

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    AP, APD

    Gemeindeschlüssel
    16 0 71 001

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Apolda

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Apolda.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Apolda auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Thüringen: