Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald

Anschrift

Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald
Burgstallstr. 31a
99897 Tambach-Dietharz


Mail:
standesamt@tambach-dietharz.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 62 52) 3 44 14
E-Mail: standesamt@tambach-dietharz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Tambach-Dietharz/Thür. Wald geboren sind.

Im Weiteren sind mehrere allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Tambach-Dietharz/Thür. Wald die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Arten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Tambach-Dietharz/Thür. Wald eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine dokumentierte, meistens gesetzlich zugestandene, gestärkte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald einleiten und die dazu erforderlichen Dokumente beziehen. Generell sollten Sie persönlich beim Amt in Tambach-Dietharz/Thür. Wald auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Belege wichtig sein! Ihr Standesamt in Tambach-Dietharz/Thür. Wald informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Tambach-Dietharz/Thür. Wald zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Tambach-Dietharz/Thür. Wald

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Gotha

Höhe
450 m ü. NHN

Fläche
41,64 km2

Einwohner
4320 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
99897

Vorwahl
36252

KFZ Kennzeichen
GTH

Gemeindeschlüssel
16 0 67 065

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Tambach-Dietharz/Thür. Wald

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Wegweiser:

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