Standesamt Langenleuba-Niederhain
Anschrift
Standesamt Langenleuba-Niederhain
Bachstraße 1
04603 Nobitz
Mail: standesamt@langenleuba-niederhain.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenleuba-Niederhain vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@langenleuba-niederhain.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenleuba-Niederhain.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenleuba-Niederhain
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Langenleuba-Niederhain geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Langenleuba-Niederhain beantragen.
Anbei mehrere Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Langenleuba-Niederhain das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Formen der Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.
Verwendung
Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Falls einmal das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Langenleuba-Niederhain eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Langenleuba-Niederhain
Definition
Eine Hochzeit bestimmt eine dokumentierte, meistenteils gesetzlich statthafte, gestärkte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Vermählung beim Standesamt Langenleuba-Niederhain einleiten und die dazu relevanten Nachweise. beziehen. Generell müssen Sie persönlich im Langenleuba-Niederhain vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Langenleuba-Niederhain antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür einige Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Langenleuba-Niederhain informiert Sie gerne!
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Langenleuba-Niederhain zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Langenleuba-Niederhain
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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