Standesamt Breitungen/Werra

Anschrift

Standesamt Breitungen/Werra
Rathausstraße 24
98597 Breitungen/Werra


Mail:
standesamt@breitungen-werra.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Breitungen/Werra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@breitungen-werra.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Breitungen/Werra.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Breitungen/Werra

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Breitungen/Werrageboren wurden, beim Standesamt Breitungen/Werra beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können auch die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Breitungen/Werra die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen der Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Breitungen/Werra eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Breitungen/Werra

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine amtliche, gewöhnlich legitim zulässige, gesicherte Kennzeichung eines Beisammenseins mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Breitungen/Werra anmelden und die hierbei relevanten Nachweise. holen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Amt in Breitungen/Werra erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Breitungen/Werra antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Breitungen/Werra klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Breitungen/Werra zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.