Standesamt Neuhaus am Rennweg

Anschrift

Standesamt Neuhaus am Rennweg
Kirchweg 2
98724 Neuhaus am Rennweg


Mail:
sylke.greiner-well@neuhaus-am-rennweg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuhaus am Rennweg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 36 79) 79 02 32
E-Mail: sylke.greiner-well@neuhaus-am-rennweg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuhaus am Rennweg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neuhaus am Rennweg

Definition

Eine Ehe beschreibt eine begründete, meistenteils gerecht erlaubte, untermauerte Begründung einer Vereinigung beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt in Neuhaus am Rennweg erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Amt in Neuhaus am Rennweg auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Neuhaus am Rennweg sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Neuhaus am Rennweg gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen fixen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Neuhaus am Rennweg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neuhaus am Rennweg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Neuhaus am Rennweg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Sonneberg

    Höhe
    830 m ü. NHN

    Fläche
    108,22 km2

    Einwohner
    8778 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    81 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    98724

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SON, NH

    Gemeindeschlüssel
    16 0 72 013

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neuhaus am Rennweg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neuhaus am Rennweg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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