Standesamt Witterda

Anschrift

Standesamt Witterda
Gerhart-Hauptmann-Straße 1
99189 Elxleben a. d. Gera


Mail:
standesamt@witterda.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Witterda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@witterda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Witterda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Witterda

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Witterdageborene Personen beim Standesamt Witterda zu beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Witterda die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Witterda eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Witterda

Definition

Eine Trauung benennt eine bewiesene, vorwiegend gerecht zulässige, gefestigte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Witterda anzeigen und die dazu erforderlichen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Witterda erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Witterda stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Witterda zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.