Standesamt Berka v. d. Hainich

Anschrift

Standesamt Berka v. d. Hainich
Michael-Praetorius-Platz 2
99831 Amt Creuzburg


Mail:
standesamt@amt-creuzburg.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berka v. d. Hainich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-creuzburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berka v. d. Hainich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berka v. d. Hainich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Berka v. d. Hainich geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Berka v. d. Hainich beantragen.

Hier einige ein paar grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Berka v. d. Hainich die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Versionen von Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Berka v. d. Hainich eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berka v. d. Hainich

Definition

Eine Trauung bestimmt eine erklärte, meistenteils legitim erlaubte, festgemachte Bestätigung eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung bei der Behörde in Berka v. d. Hainich aufnehmen und die hierbei relevanten Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Berka v. d. Hainich vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Berka v. d. Hainich sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Berka v. d. Hainich beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Berka v. d. Hainich

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Wartburgkreis

Höhe
200 m ü. NHN

Fläche
69,73 km2

Einwohner
4658 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
67 Einwohner je km2

Postleitzahl
99831

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
WAK, EA, SLZ

Gemeindeschlüssel
16 0 63 104

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Berka v. d. Hainich

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