Standesamt Berka v. d. Hainich

Anschrift

Standesamt Berka v. d. Hainich
Michael-Praetorius-Platz 2
99831 Amt Creuzburg


Mail:
standesamt@amt-creuzburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berka v. d. Hainich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-creuzburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berka v. d. Hainich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berka v. d. Hainich

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine behördliche, zumeist rechtlich statthafte, belegte Form einer Verbindung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Berka v. d. Hainich einleiten und die dazu wichtigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Berka v. d. Hainich vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Berka v. d. Hainich. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Berka v. d. Hainich angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Urkunden vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Berka v. d. Hainich klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berka v. d. Hainich

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wartburgkreis

    Höhe
    200 m ü. NHN

    Fläche
    69,73 km2

    Einwohner
    4658 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    67 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    99831

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAK, EA, SLZ

    Gemeindeschlüssel
    16 0 63 104

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Berka v. d. Hainich

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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