Standesamt Berka v. d. Hainich
Anschrift
Standesamt Berka v. d. Hainich
Michael-Praetorius-Platz 2
99831 Amt Creuzburg
Mail: standesamt@amt-creuzburg.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berka v. d. Hainich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-creuzburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berka v. d. Hainich.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Berka v. d. Hainich
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Berka v. d. Hainich einleiten und die dazu wichtigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Berka v. d. Hainich vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Berka v. d. Hainich klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Berka v. d. Hainich
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Wartburgkreis
Höhe
200 m ü. NHN
Fläche
69,73 km2
Einwohner
4658 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
67 Einwohner je km2
Postleitzahl
99831
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
WAK, EA, SLZ
Gemeindeschlüssel
16 0 63 104
Landesportal Thüringen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Berka v. d. Hainich
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Amt Creuzburg.
Stadtgeschichte
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Berka v. d. Hainich auf Wikipedia.
Wegweiser:
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