Standesamt Wünschendorf/Elster

Anschrift

Standesamt Wünschendorf/Elster
Poststraße 8
07570 Wünschendorf/Elster


Mail:
standesamt@wuenschendorf-elster.de

Standesamt Thüringen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wünschendorf/Elster vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wuenschendorf-elster.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wünschendorf/Elster.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wünschendorf/Elster

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Wünschendorf/Elster ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Wünschendorf/Elster geboren sind.

Hier einige zahlreiche Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Wünschendorf/Elster das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Versionen von Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Wünschendorf/Elster eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wünschendorf/Elster

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend zulässig rechtmäßige, gefestigte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Standesamt Wünschendorf/Elster einleiten und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell sollten Sie selber beim Amt in Wünschendorf/Elster vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Wünschendorf/Elster klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wünschendorf/Elster zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.