Standesamt Amt Creuzburg

Anschrift

Standesamt Amt Creuzburg
Michael-Praetorius-Platz 2
99831 Amt Creuzburg


Mail:
standesamt@amt-creuzburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Amt Creuzburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-creuzburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Amt Creuzburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Amt Creuzburg

Definition

Eine Trauung benennt eine dokumentierte, überwiegend juristisch statthafte, verankerte Form einer Verbindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Amt Creuzburg einleiten und die hierfür erforderlichen Papiere beziehen. Unbedingt sollten Sie selbst im Amt Creuzburg erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Amt Creuzburg. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Amt Creuzburg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Amt Creuzburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Amt Creuzburg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Amt Creuzburg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wartburgkreis

    Höhe
    200 m ü. NHN

    Fläche
    69,73 km2

    Einwohner
    4658 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    67 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    99831

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAK, EA, SLZ

    Gemeindeschlüssel
    16 0 63 104

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Amt Creuzburg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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