Standesamt seesen.de
Anschrift
Standesamt seesen.de
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Öffnungszeiten*:
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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt seesen.de vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
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Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt seesen.de.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt seesen.de
Definition
Eine Heirat benennt eine bewiesene, gewöhnlich gerecht statthafte, gefestigte Erklärung eines Beisammenseins zweier Personen.
Beschreibung
Die Verlobten können die Verehelichung beim Amt in seesen.de einleiten und die dazu relevanten Unterlagen zu beziehen. Generell müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in seesen.de vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache die Ehewilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in seesen.de . Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt seesen.de angemeldet werden.
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
Meistens sind folgende Dokumente vorzubringen:
Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können weitere Dokumente notwendig sein! Das Amt in seesen.de beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
seesen.de
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
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Höhe
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Fläche
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Einwohner
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Bevölkerungsdichte
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Postleitzahl
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Vorwahl
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KFZ Kennzeichen
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Gemeindeschlüssel
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Bürgermeister
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