Standesamt Bergen

Anschrift

Standesamt Bergen
Deichend 3-7
29303 Bergen


Mail:
standesamt@bergen-online.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bergen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 50 51) 4 79 24
E-Mail: standesamt@bergen-online.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bergen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bergen

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine bewiesene, meistens gesetzlich rechtmäßige, belegte Form einer Verbindung mehrerer Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Bergen einleiten und die dafür relevanten Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie selbst beim Standesamt Bergen vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.
 

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bergen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland getrennt, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.

 

Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Materialien vorzuweisen:

 Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Belege unerlässlich sein! Das Trauamt in Bergen berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bergen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Bergen

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Celle

Höhe
77 m ü. NHN

Fläche
164,4 km2

Einwohner
13.371 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
81 Einwohner je km2

Postleitzahl
29303

Vorwahl
05051

KFZ Kennzeichen
CE

Gemeindeschlüssel
03 3 51 004

Bürgermeister

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Niedersachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Bergen

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bergen.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bergen auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Bergen.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Niedersachsen: