Standesamt Oldenburg (Oldb)

Anschrift

Standesamt Oldenburg (Oldb)
Markt 1
26122 Oldenburg (Oldb)


Mail:
standesamt@oldenburg.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oldenburg (Oldb) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oldenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oldenburg (Oldb).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oldenburg (Oldb)

Definition

Eine Vermählung benennt eine bewiesene, meistens gerecht zugestandene, gefestigte Form einer Bindung von zwei Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Amt in Oldenburg (Oldb) einleiten und die hierbei wichtigen Nachweise. holen. Unbedingt sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Oldenburg (Oldb) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser den anderen schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Oldenburg (Oldb) . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Amt in Oldenburg (Oldb) gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Trauung unmöglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen fixen Tag die Hochzeit vereinbaren.

Unterlagen

In der Regel sind folgende Urkunden einzureichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Oldenburg (Oldb) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Oldenburg (Oldb)

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
5 m ü. NHN

Fläche
103,09 km2

Einwohner
170.389 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1653 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0441

KFZ Kennzeichen
OL

Gemeindeschlüssel
03 4 03 000

Bürgermeister

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Oldenburg (Oldb)

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