Standesamt Lehrte

Anschrift

Standesamt Lehrte
Rathausplatz 1
31275 Lehrte


Mail:
standesamt@lehrte.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lehrte vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 51 32) 50 52 21
E-Mail: standesamt@lehrte.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lehrte.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lehrte

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Lehrtegeborene Personen beim Standesamt Lehrte zu beantragen.

Hier einige zahlreiche allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Lehrte die Geburtsurkunde aus. Es finden sich variantenreiche Versionen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Lehrte eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lehrte

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine erklärte, meistenteils legitim erlaubte, gefestigte Basis eines Beisammenseins von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Lehrte anzeigen und die hierfür notwendigen Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie direkt beim Standesamt Lehrte erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Amt in Lehrte informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lehrte zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Lehrte

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Region Hannover

Höhe
61 m ü. NHN

Fläche
127,67 km2

Einwohner
44.369 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
348 Einwohner je km2

Postleitzahl
31275

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
H

Gemeindeschlüssel
03 2 41 011

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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