Standesamt Burgdorf (Burgdorf)

Anschrift

Standesamt Burgdorf (Burgdorf)
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf


Mail:
standesamt@burgdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag:
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgdorf (Burgdorf) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 51 36) 89 83 02
E-Mail: standesamt@burgdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgdorf (Burgdorf).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgdorf (Burgdorf)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Burgdorf (Burgdorf) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Burgdorf (Burgdorf) geboren sind.

Hier einige einige wenige allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Burgdorf (Burgdorf) die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Versionen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Burgdorf (Burgdorf) eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burgdorf (Burgdorf)

Definition

Eine Trauung bildet eine begründete, gewöhnlich rechtlich zugestandene, belegte Begründung einer Vereinigung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Burgdorf (Burgdorf) aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Burgdorf (Burgdorf) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Burgdorf (Burgdorf) sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage notwendig sein! Ihr Amt in Burgdorf (Burgdorf) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Burgdorf (Burgdorf) zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Burgdorf (Burgdorf)

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Region Hannover

Höhe
55 m ü. NHN

Fläche
112,56 km2

Einwohner
31.083 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
276 Einwohner je km2

Postleitzahl
31303

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
H

Gemeindeschlüssel
03 2 41 003

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Burgdorf (Burgdorf)

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Wegweiser:

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