Standesamt Schöppenstedt

Anschrift

Standesamt Schöppenstedt
Markt 3
38170 Schöppenstedt


Mail:
standesamt@

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schöppenstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schöppenstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schöppenstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Schöppenstedt geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schöppenstedt beantragen.

Anbei ein paar Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können auch die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Schöppenstedt die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Arten von Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht für verschiedene Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Schöppenstedt eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schöppenstedt

Definition

Eine Heirat beschreibt eine bewiesene, meistens rechtlich geregelte, belegte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Schöppenstedt aufnehmen und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden holen. Generell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Schöppenstedt vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Schöppenstedt sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Standesamt in Schöppenstedt informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schöppenstedt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Schöppenstedt

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Wolfenbüttel

Höhe
100 m ü. NHN

Fläche
39,73 km2

Einwohner
5577 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
140 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
05332

KFZ Kennzeichen
WF

Gemeindeschlüssel
03 1 58 027

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schöppenstedt

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