Standesamt Groß Ippener

Anschrift

Standesamt Groß Ippener
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt


Mail:
standesamt@gross-ippener.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Ippener vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gross-ippener.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Ippener.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß Ippener

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Groß Ippener geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Groß Ippener eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Groß Ippener das Dokument aus. Es gibt verschiedene Versionen von Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei diverse administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Groß Ippener eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß Ippener

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine anerkannte, meistens legitim legale, gefestigte Basis eines Bündnisses von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung bei der Behörde in Groß Ippener aufnehmen und die hierfür notwendigen Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie selbst bei der Behörde in Groß Ippener auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Groß Ippener sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen wichtig sein! Das Standesamt in Groß Ippener beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Groß Ippener zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.