Standesamt Ebersdorf

Anschrift

Standesamt Ebersdorf
Bohlenstraße 10
27432 Oerel


Mail:
standesamt@ebersdorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ebersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Ebersdorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ebersdorf geboren sind.

Anbei zahlreiche allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Ebersdorf die Urkunde aus. Es existieren diverse Arten der Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht für diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Ebersdorf einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ebersdorf

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine dokumentierte, gewöhnlich rechtens zulässige, verankerte Begründung einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Ebersdorf einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Ebersdorf antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Ebersdorf antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Trauamt in Ebersdorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ebersdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.