Standesamt Bückeburg

Anschrift

Standesamt Bückeburg
Marktplatz 3
31675 Bückeburg


Mail:
standesamt@bueckeburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:30 – 16:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:30 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bückeburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 57 22) 20 61 48
E-Mail: standesamt@bueckeburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bückeburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bückeburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Bückeburg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bückeburg beantragen.

Hier einige ein paar allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Bückeburg die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird bei diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Bückeburg eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bückeburg

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine bewiesene, meistens zulässig rechtmäßige, gefestigte Kennzeichung einer Bindung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Bückeburg anmelden und die hierfür notwendigen Unterlagen zu holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Bückeburg auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Bückeburg sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Bückeburg ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bückeburg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Bückeburg

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Schaumburg

Höhe
63 m ü. NHN

Fläche
68,9 km2

Einwohner
19.336 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
281 Einwohner je km2

Postleitzahl
31675

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SHG, RI

Gemeindeschlüssel
03 2 57 009

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Wegweiser:

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