Standesamt Katlenburg-Lindau

Anschrift

Standesamt Katlenburg-Lindau
Bahnhofstraße 6
37191 Katlenburg-Lindau


Mail:
standesamt@katlenburg-lindau.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Katlenburg-Lindau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@katlenburg-lindau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Katlenburg-Lindau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Katlenburg-Lindau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Katlenburg-Lindau geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Katlenburg-Lindau beantragen.

Nachstehend sind einige allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Katlenburg-Lindau das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Arten von Geburtsdokumenten, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu vielfältige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Katlenburg-Lindau eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Katlenburg-Lindau

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine bewiesene, meistenteils rechtlich zugestandene, gestärkte Grundlage einer Bindung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Katlenburg-Lindau aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Katlenburg-Lindau auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Katlenburg-Lindau sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Standesamt in Katlenburg-Lindau klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Katlenburg-Lindau schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.