Standesamt Rotenburg (Wümme)

Anschrift

Standesamt Rotenburg (Wümme)
Große Straße 1
27356 Rotenburg/Wümme


Mail:
standesamt@rotenburg-wuemme.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rotenburg (Wümme) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rotenburg-wuemme.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rotenburg (Wümme).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rotenburg (Wümme)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Rotenburg (Wümme) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Rotenburg (Wümme) beantragen.

Nachstehend sind einige wenige grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Rotenburg (Wümme) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Formen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird verwendet bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Rotenburg (Wümme) eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rotenburg (Wümme)

Definition

Eine Vermählung definiert eine begründete, überwiegend rechtlich legale, festgemachte Form einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Rotenburg (Wümme) erklären und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich müssen Sie selber bei der Behörde in Rotenburg (Wümme) antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Standesamt in Rotenburg (Wümme) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Rotenburg (Wümme) zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.