Standesamt Kissenbrück

Anschrift

Standesamt Kissenbrück
Markt 3
38170 Schöppenstedt


Mail:
standesamt@

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kissenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kissenbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kissenbrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Kissenbrück geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kissenbrück eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei verschiedene allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Kissenbrück die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Arten der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird verwendet bei unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Kissenbrück eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kissenbrück

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine anerkannte, meistenteils legitim rechtmäßige, untermauerte Basis eines Bündnisses von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Kissenbrück anmelden und die dazu wichtigen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Amt in Kissenbrück vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Kissenbrück sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente notwendig sein! Das Standesamt in Kissenbrück ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kissenbrück zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.