Standesamt Obernkirchen

Anschrift

Standesamt Obernkirchen
Marktplatz 4
31683 Obernkirchen


Mail:
standesamt@obernkirchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Obernkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 57 24) 3 95 27
E-Mail: standesamt@obernkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Obernkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Obernkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Obernkirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Obernkirchen geboren sind.

Hier einige verschiedene grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Obernkirchen die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Typen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Obernkirchen einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Obernkirchen

Definition

Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, zumeist gesetzlich legale, gestärkte Bestätigung einer Bindung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Obernkirchen aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Obernkirchen vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Obernkirchen antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Obernkirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Obernkirchen zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.