Standesamt Georgsmarienhütte

Anschrift

Standesamt Georgsmarienhütte
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte


Mail:
standesamt@georgsmarienhuette.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Georgsmarienhütte vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@georgsmarienhuette.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Georgsmarienhütte.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Georgsmarienhütte

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche den über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Georgsmarienhütte geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Georgsmarienhütte beantragen.

Hier sind verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Georgsmarienhütte die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Formen von Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird bei vielfältige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Georgsmarienhütte eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Georgsmarienhütte

Definition

Eine Ehe bildet eine bewiesene, meistenteils zulässig zugestandene, gesicherte Form einer Bindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Georgsmarienhütte aufnehmen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Georgsmarienhütte vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Georgsmarienhütte antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Georgsmarienhütte ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Georgsmarienhütte zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Georgsmarienhütte

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Osnabrück

Höhe
110 m ü. NHN

Fläche
55,49 km2

Einwohner
31.790 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
573 Einwohner je km2

Postleitzahl
49124

Vorwahl
05401

KFZ Kennzeichen
OS, BSB, MEL, WTL

Gemeindeschlüssel
03 4 59 019

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Georgsmarienhütte

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Wegweiser:

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