Standesamt Stoetze

Anschrift

Standesamt Stoetze
Lüchower Straße 15
29571 Rosche


Mail:
standesamt@stoetze.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stoetze vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stoetze.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stoetze.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stoetze

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Stoetze ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Stoetze geboren sind.

Hier einige einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Stoetze die Geburtsurkunde aus. Es gibt unterschiedliche Formen der Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Stoetze eine neue Urkunde beantragen. Dafür werden üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stoetze

Definition

Eine Ehe bildet eine amtliche, gewöhnlich juristisch legale, gesicherte Erklärung einer Verbindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Stoetze anzeigen und die hierfür wichtigen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Amt in Stoetze auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Stoetze stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Stoetze schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Stoetze

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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