Standesamt Gifhorn
Anschrift
Standesamt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Mail: standesamt@stadt-gifhorn.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gifhorn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-gifhorn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gifhorn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gifhorn
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gifhorngeborene Personen beim Standesamt Gifhorn zu beantragen.
Hier sind einige Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Gifhorn das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Sorten der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Gebrauch
Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet bei verschiedene administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Gifhorn eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gifhorn
Definition
Eine Ehe beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich statthafte, gestärkte Basis einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die Personen können die Trauung beim Standesamt Gifhorn anmelden und die dazu wichtigen Nachweise. holen. Unbedingt sollten Sie offiziell bei der Behörde in Gifhorn auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Amt in Gifhorn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Gifhorn
Bundesland
Niedersachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Gifhorn
Höhe
53 m ü. NHN
Fläche
105,4 km2
Einwohner
42.993 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
408 Einwohner je km2
Postleitzahl
38518
Vorwahl
05371
KFZ Kennzeichen
GF
Gemeindeschlüssel
03 1 51 009
Personensuche in
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