Standesamt Marschacht
Anschrift
Standesamt Marschacht
Elbuferstraße 98
21436 Marschacht
Mail: standesamt@marschacht.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marschacht vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@marschacht.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marschacht.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Marschacht
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Marschachtgeboren wurden, beim Standesamt Marschacht beantragt werden.
Nachstehend sind mehrere Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können auch die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Marschacht die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Arten von Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Einsatz
Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.
Nachbestellung
Im Falle, dass das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Marschacht eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Marschacht
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine dokumentierte, vorwiegend legitim erlaubte, belegte Erklärung einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Marschacht erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie selber bei der Behörde in Marschacht auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Marschacht klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Marschacht zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Marschacht
Bundesland
Niedersachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Marschacht auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Marschacht.
Wegweiser:
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