Standesamt Wunstorf

Anschrift

Standesamt Wunstorf
Südstr. 1
31515 Wunstorf


Mail:
standesamt@wunstorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:30 – 17:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wunstorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 50 31) 10 12 74
E-Mail: standesamt@wunstorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wunstorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wunstorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Wunstorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Wunstorf geboren sind.

Hier einige einige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Wunstorf die Geburtsurkunde aus. Es finden sich variantenreiche Formen der Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Wunstorf einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wunstorf

Definition

Eine Heirat bestimmt eine amtliche, vorwiegend rechtens zugestandene, verankerte Grundlage einer Verbindung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Wunstorf anmelden und die dafür erforderlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Wunstorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Einschreibung der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Wunstorf berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wunstorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Wunstorf

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Region Hannover

Höhe
43 m ü. NHN

Fläche
125,74 km2

Einwohner
41.481 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
330 Einwohner je km2

Postleitzahl
31515

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
H

Gemeindeschlüssel
03 2 41 021

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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