Standesamt Wagenhoff
Anschrift
Standesamt Wagenhoff
Alte Heerstraße 20
29392 Wesendorf
Mail: standesamt@wagenhoff.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wagenhoff vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@wagenhoff.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wagenhoff.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wagenhoff
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wagenhoffgeboren wurden, beim Standesamt Wagenhoff beantragt werden.
Im Weiteren sind ein paar Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Wagenhoff die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Sorten der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.
Neubestellung
Falls einmal das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Wagenhoff eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wagenhoff
Definition
Eine Trauung bestimmt eine dokumentierte, gewöhnlich gerecht geregelte, untermauerte Basis eines Bündnisses beider Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Wagenhoff einleiten und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Wagenhoff vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Wagenhoff sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Wagenhoff beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wagenhoff zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Wagenhoff
Bundesland
Niedersachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Wagenhoff auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Wesendorf.
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