Standesamt Neubörger

Anschrift

Standesamt Neubörger
Hauptstraße 25
26892 Dörpen


Mail:
standesamt@neuboerger.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neubörger vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuboerger.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neubörger.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neubörger

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Neubörgergeboren wurden, beim Standesamt Neubörger beantragt werden.

Hier einige mehrere Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Neubörger die Geburtsurkunde aus. Es existieren unterschiedliche Versionen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird bei unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Neubörger eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neubörger

Definition

Eine Heirat bildet eine begründete, überwiegend juristisch statthafte, verankerte Begründung eines Beisammenseins von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Amt in Neubörger anmelden und die dazu relevanten Papiere besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Neubörger auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Belege notwendig sein! Ihr Trauamt in Neubörger beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neubörger zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.