Standesamt Holzminden

Anschrift

Standesamt Holzminden
Neue Str. 12
37603 Holzminden


Mail:
doerrier.burkhard@holzminden.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Holzminden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 55 31) 95 92 19
E-Mail: doerrier.burkhard@holzminden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Holzminden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Holzminden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Holzminden ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Holzminden geboren sind.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Holzminden die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für diverse Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Holzminden eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Holzminden

Definition

Eine Heirat beschreibt eine begründete, meistens gesetzlich legale, untermauerte Basis eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Holzminden anmelden und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Holzminden erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser den anderen schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Holzminden sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Holzminden ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Holzminden schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Holzminden

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Holzminden

Höhe
89 m ü. NHN

Fläche
88,24 km2

Einwohner
19.745 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
224 Einwohner je km2

Postleitzahl
37603

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HOL

Gemeindeschlüssel
03 2 55 023

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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