Standesamt Grünendeich

Anschrift

Standesamt Grünendeich
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen


Mail:
standesamt@gruenendeich.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grünendeich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gruenendeich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grünendeich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grünendeich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Grünendeich ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Grünendeich geboren sind.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Grünendeich die Urkunde aus. Es existieren verschiedenartige Typen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Grünendeich eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür werden in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grünendeich

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine behördliche, meistens juristisch legale, belegte Kennzeichung eines Beisammenseins von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt Grünendeich anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Grünendeich erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Grünendeich sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Grünendeich stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Grünendeich zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.