Standesamt Lachendorf

Anschrift

Standesamt Lachendorf
Oppershäuser Straße 1
29331 Lachendorf


Mail:
standesamt@lachendorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lachendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lachendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lachendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lachendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Lachendorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lachendorf geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Lachendorf die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Arten der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei verschiedene administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Lachendorf einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man meistens persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lachendorf

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine dokumentierte, zumeist legitim erlaubte, gestärkte Begründung eines Bündnisses mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung bei der Behörde in Lachendorf erklären und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt sollten Sie persönlich bei der Behörde in Lachendorf auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Heirat bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Lachendorf informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.