Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen)

Anschrift

Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen)
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen


Mail:
standesamt@steinkirchen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@steinkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Steinkirchen (Niedersachsen)geborene Personen beim Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen) zu beantragen.

Hier einige zahlreiche Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen) die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Sorten der Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu vielfältige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Steinkirchen (Niedersachsen) eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen)

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine anerkannte, zumeist rechtens zulässige, gesicherte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Steinkirchen (Niedersachsen) aufnehmen und die hierfür relevanten Unterlagen zu besorgen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Standesamt in Steinkirchen (Niedersachsen) informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Steinkirchen (Niedersachsen) zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.