Standesamt Burgdorf

Anschrift

Standesamt Burgdorf
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf


Mail:
standesamt@burgdorf.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag:
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 51 36) 89 83 02
E-Mail: standesamt@burgdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Burgdorf

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, meistenteils gerecht zugestandene, gefestigte Begründung einer Vereinigung von paarigen Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt Burgdorf anmelden und die dazu wichtigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Burgdorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Burgdorf sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen viele Fragen an das Paar richten.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantworlichen Amt in Burgdorf. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Burgdorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

Stammen Sie aus dem Ausland?

Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden darzulegen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Burgdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Burgdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Burgdorf

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Region Hannover

Höhe
55 m ü. NHN

Fläche
112,56 km2

Einwohner
31.083 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
276 Einwohner je km2

Postleitzahl
31303

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
H

Gemeindeschlüssel
03 2 41 003

Bürgermeister
Armin Pollehn (CDU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Niedersachsen

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Burgdorf

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