Standesamt Coppenbrügge

Anschrift

Standesamt Coppenbrügge
Schloßstraße 2
31863 Coppenbrügge


Mail:
standesamt@coppenbruegge.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Coppenbrügge vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@coppenbruegge.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Coppenbrügge.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Coppenbrügge

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Coppenbrüggegeboren wurden, beim Standesamt Coppenbrügge beantragt werden.

Anbei verschiedene generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Coppenbrügge die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Versionen der Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Coppenbrügge eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Coppenbrügge

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine bewiesene, meistens juristisch erlaubte, untermauerte Begründung einer Verbindung mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Standesamt Coppenbrügge anmelden und die hierbei relevanten Dokumente erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim Amt in Coppenbrügge vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Coppenbrügge berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Coppenbrügge zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.