Standesamt Oldendorf (Niedersachsen)

Anschrift

Standesamt Oldendorf (Niedersachsen)
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten


Mail:
standesamt@oldendorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oldendorf (Niedersachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oldendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oldendorf (Niedersachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oldendorf (Niedersachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Oldendorf (Niedersachsen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Oldendorf (Niedersachsen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können ebenso die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Oldendorf (Niedersachsen) das Dokument aus. Es gibt diverse Kategorien von Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Oldendorf (Niedersachsen) eine neue Urkunde beantragen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oldendorf (Niedersachsen)

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine anerkannte, gewöhnlich rechtens geregelte, festgemachte Erklärung eines Beisammenseins zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Oldendorf (Niedersachsen) einleiten und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Generell müssen Sie selbst im Oldendorf (Niedersachsen) vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Oldendorf (Niedersachsen) antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Oldendorf (Niedersachsen) informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.