Standesamt Wietmarschen
Anschrift
Standesamt Wietmarschen
Hauptstraße 62
49835 Wietmarschen
Mail: standesamt@wietmarschen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wietmarschen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@wietmarschen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wietmarschen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wietmarschen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Wietmarschengeborene Personen beim Standesamt Wietmarschen zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie einige wenige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Wietmarschen die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Arten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Neubestellung
Falls das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Wietmarschen eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wietmarschen
Definition
Eine Ehe bestimmt eine erklärte, meistenteils legitim rechtmäßige, gestärkte Begründung eines Beisammenseins von zwei Menschen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Wietmarschen anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Standesamt Wietmarschen auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Wietmarschen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Amt in Wietmarschen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wietmarschen zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Wietmarschen
Bundesland
Niedersachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Wietmarschen auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Wietmarschen.
Wegweiser:
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