Standesamt Friedland (Niedersachsen)

Anschrift

Standesamt Friedland (Niedersachsen)
Riemannstr. 42
17098 Friedland


Mail:
stadt@friedland-mecklenburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedland (Niedersachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 96 01) 2 77 37
E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedland (Niedersachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Friedland (Niedersachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Friedland (Niedersachsen)geboren wurden, beim Standesamt Friedland (Niedersachsen) beantragt werden.

Hier sind zahlreiche allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Friedland (Niedersachsen) die Geburtsurkunde aus. Es finden sich variantenreiche Versionen von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Friedland (Niedersachsen) eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Friedland (Niedersachsen)

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine dokumentierte, zumeist legitim erlaubte, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Amt in Friedland (Niedersachsen) anmelden und die hierbei notwendigen Dokumente holen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Friedland (Niedersachsen) vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Friedland (Niedersachsen) sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege gefordert sein! Ihr Standesamt in Friedland (Niedersachsen) berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Friedland (Niedersachsen) zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Friedland (Niedersachsen)

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Mecklenburgische Seenplatte

Höhe
15 m ü. NHN

Fläche
141,79 km2

Einwohner
6423 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
45 Einwohner je km2

Postleitzahl
17098

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN

Gemeindeschlüssel
13 0 71 035

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Friedland (Niedersachsen)

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Wegweiser:

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