Standesamt Engelschoff

Anschrift

Standesamt Engelschoff
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten


Mail:
standesamt@engelschoff.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Engelschoff vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@engelschoff.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Engelschoff.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Engelschoff

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Engelschoffgeborene Personen beim Standesamt Engelschoff zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Engelschoff die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird für verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Engelschoff einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Engelschoff

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine bewiesene, meistens rechtens zulässige, festgemachte Erklärung einer Verbindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Engelschoff anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Engelschoff erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Amt in Engelschoff ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.