Standesamt Clausthal-Zellerfeld

Anschrift

Standesamt Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 8
38678 Clausthal-Zellerfeld


Mail:
standesamt@clausthal-zellerfeld.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Clausthal-Zellerfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@clausthal-zellerfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Clausthal-Zellerfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Clausthal-Zellerfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Clausthal-Zellerfeld ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Clausthal-Zellerfeld geboren sind.

Anbei verschiedene grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Clausthal-Zellerfeld die Urkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Sorten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Clausthal-Zellerfeld eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Clausthal-Zellerfeld

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine amtliche, gewöhnlich legitim erlaubte, belegte Form einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Clausthal-Zellerfeld anzeigen und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu holen. Prinzipiell sollten Sie selbst im Clausthal-Zellerfeld erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Clausthal-Zellerfeld antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage unerlässlich sein! Ihr Amt in Clausthal-Zellerfeld beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Clausthal-Zellerfeld schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Clausthal-Zellerfeld

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Goslar

Höhe
560 m ü. NHN

Fläche
43,69 km2

Einwohner
14.804 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
339 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
GS, BRL, CLZ

Gemeindeschlüssel
03 1 53 018

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Clausthal-Zellerfeld

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