Standesamt Quakenbrück

Anschrift

Standesamt Quakenbrück
Markt 1
49610 Quakenbrück


Mail:
standesamt@artland.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Quakenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@artland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Quakenbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Quakenbrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Quakenbrück geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Quakenbrück beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Quakenbrück das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Typen von Geburtsbescheinigungen, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für diverse bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Quakenbrück eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Quakenbrück

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, zumeist gerecht zulässige, gefestigte Kennzeichung einer Verbindung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Quakenbrück anmelden und die dafür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Quakenbrück auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Quakenbrück antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Trauung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Quakenbrück informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Quakenbrück zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Quakenbrück

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Osnabrück

Höhe
24 m ü. NHN

Fläche
17,96 km2

Einwohner
13.612 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
758 Einwohner je km2

Postleitzahl
49610

Vorwahl
05431

KFZ Kennzeichen
OS, BSB, MEL, WTL

Gemeindeschlüssel
03 4 59 030

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Quakenbrück

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