Standesamt Jühnde

Anschrift

Standesamt Jühnde
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld


Mail:
standesamt@stadt-dransfeld.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jühnde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-dransfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jühnde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Jühnde

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Jühndegeborene Personen beim Standesamt Jühnde zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Jühnde die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Arten von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Jühnde einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Jühnde

Definition

Eine Ehe bildet eine dokumentierte, zumeist legitim zugestandene, festgemachte Basis einer Vereinigung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Jühnde anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Jühnde vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen relevant sein! Ihr Amt in Jühnde berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Jühnde schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.